Löscht die Feuerwehr nur Brände?

Nein! Als um 1870 die ersten gemeindlichen Feuerwehren entstanden, war deren vordringliche Aufgabe die Bekämpfung von Bränden. Weil zu dieser Zeit noch viele Häuser aus Holz bestanden, waren Löscheinsätze keine Seltenheit. In der heutigen Zeit machen Brandbekämpfungseinsätze nur noch ein Viertel der Alarme aus. Zum weitaus größeren Teil wird die Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung herangezogen, allen voran zu Verkehrsunfällen. Aber auch Wohnungsöffnungen, Beseitigung von Ölspuren, Wasserschäden und Folgen von Unwettern sind in diese Kategorie einzuordnen. In unseren Jahresberichten können Sie die Einsatzstatistiken in aufbereiteter Form einsehen.

Welche Gefahrenpotenziale sind in der Gemeinde Rohrbach vorzufinden?

  • Durch die Gemeinde führen die Bundesautobahn BAB 9 sowie die Staatsstraßen 2049, 2232 und 2549. Die Feuerwehr Rohrbach ist nicht primär für die Bundesautobahn BAB 9 zuständig. Insbesondere auf den Staatsstraßen 2049 und 2232 ist die Feuerwehr Rohrbach die ersteintreffende Feuerwehr mit hydaulischem Rettungsgerät.
  • Des Weiteren führt eine zweigleisige, elektrifizierte Hauptstrecke sowie eine eingleisige Nebenstrecke der Deutschen Bahn AG durch das Gemeindegebiet.
  • Vor allem in Rohrbachs Osten und neu im Gewerbegebiet Bruckbach finden sich mehrere Industrie- und Gewerbebetriebe, die neben einer erhöhten Brandgefahr auch biologische, chemische und weitere Gefahrstoffeinsätze wahrscheinlicher machen.
  • Die Ilm und ihre Zuflüsse, der Rohrbach und die Wolnzach, bringen in unregelmäßiger Folge Hochwasser in das Ilmtal. Rohrbach und Fahlenbach, direkte Anrainer des Flusses, waren zuletzt im Jahr 2013 von den Fluten betroffen. Durch umfangreiche Hochwasserschutz-Maßnahmen soll Rohrbach vor den Folgen der Jahrhunderthochwasser verschont werden.

Wie viele Feuerwehren gibt es in der Gemeinde Rohrbach?

In der Gemeinde sorgen fünf freiwillige Feuerwehren für Sicherheit im Bereich abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistung, die im Katastrophenfall eng und kameradschaftlich zusammenarbeiten:

  • FFW Rohrbach: Stützpunktfeuerwehr mit zwei Löschgruppenfahrzeugen, hydraulischem Rettungssatz, Mehrzweckfahrzeug mit Verkehrssicherungsanhänger und Hochwasserausrüstung.
  • FFW Fahlenbach: Zweitgrößte Feuerwehr der Gemeinde mit einem wasserführendem Tragkraftspritzenfahrzeug, Atemschutzausrüstung und einem Mehrzweckfahrzeug. (Zur Webseite)
  • Gemeinschaftsfeuerwehr Rohr-Gambach-Waal: Aktuell ein Löschgruppenfahrzeug und ein Tragkraftspritzenanhänger.
  • FFW Waal: Aktuell ein Tragkraftspritzenanhänger.

Durch jährliche Großübungen im Erwachsenen- und Jugendbereich sowie gemeindeweite Ausbildungsveranstaltungen wird die Kooperation innerhalb der gemeindlichen Feuerwehren weiter gefördert.

Warum gibt die Gemeinde für die Feuerwehr mehr Geld aus als für andere Vereine?

Eine berechtigte Frage! Hier hilft ein Blick in das Bayerische Feuerwehrgesetz, Artikel 1 Abs. 1f:

„Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren […] aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.“

Somit ist die Feuerwehr nicht als Verein, sondern gemeindliche Institution zu betrachten. Das Vereinsleben findet innerhalb des FFW Rohrbach e.V. statt, also einem eigens gegründeten Verein, der unter anderem die aktive Mannschaft der Feuerwehr stellt. Neue Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge oder Ausrüstung werden dem gesetzlichen Auftrag folgend für die aktive Feuerwehr errichtet bzw. beschafft.

Immer dieses Blaulicht und Sirenengeheul. Muss das wirklich sein?

Diese Frage hat sich bestimmt jeder schon gestellt, wenn um Mitternacht die Sirene ertönt und einem den verdienten Schlaf raubt. Die Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums zum Bayerischen Feuerwehrgesetz sieht dazu folgendes vor:

„Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).“

Ohne Zweifel geht es nicht immer um Leben und Tod, wenn die Feuerwehrleute gerufen werden. Doch solange die alarmierten Kräfte die tatsächliche Lage vor Ort nicht erkundet und beurteilt haben, muss davon ausgegangen werden, dass schnellstmöglich Hilfe benötigt wird. Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 38 Abs. 1 die Verwendung von Martinshorn und Blaulicht:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“

Wenn die Feuerwehr in nächtlichen Stunden zu Ölspuren oder heruntergefallenen Ästen alarmiert wird, können Sie sich sicher sein, dass wir in Ihrem Interesse auf das Martinshorn verzichten. Bitte haben Sie daher Verständnis und helfen Sie durch umsichtiges Fahren mit, wenn Sie tatsächlich das Martinshorn hören. Denn dann ist wirklich die in der StVO geforderte „höchste Eile“ geboten.