D A T E N S C H U T Z R I C H T L I N I E

der
Freiwilligen Feuerwehr Rohrbach e. V.
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
als Anlage zur Vereinssatzung

Mit dieser Richtlinie, welche am 24.01.2019 von den Mitgliedern der FFW Rohrbach e.V. im Rahmen der Jahreshauptversammlung als Anlage zur Satzung beschlossen wurde, wird der Datenschutz im Feuerwehrverein geregelt.

§1
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

(1) Der Verein verzichtet nach eingehender Prüfung auf einen Datenschutzbeauftragten. Ansprechpartner für Korrekturen, Auskünfte, Löschgesuche und Beschwerden ist der erste Vorsitzende des Vereins.
(2) Datenschutzrechtliche Einwände sind schriftlich an den ersten Vorsitzenden des Vereins zu richten.
FFW Rohrbach e.V.
Burgstaller Straße 2
85296 Rohrbach
E-Mail: vorstand@ff-rohrbach.de

§2
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

(1) Die Verarbeitung der personenbezogenen Mitgliedsdaten erfolgt auf Grundlage der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Verarbeitung von personenbezogenen Bild-, Ton- oder Videodaten erfolgt zusätzlich auf Basis des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes (KUG).
(2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beruht

  1. auf der von den Mitgliedern eingeholten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.a), bei Bildern und Videos zudem § 22 KUG, oder
  2. auf den berechtigten Interessen bzw. Verpflichtungen des Vereins gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.c), f), die sich aus der Satzung ergeben.

(3) Die Vereinsmitgliedschaft ist ohne die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht möglich.

§3
Zwecke der Datenverarbeitung

(1) Vom satzungsgemäßen Zweck gedeckte Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO findet in folgenden Fällen statt:

  1. Aufnahme in den Feuerwehrverein
  2. Beitragserhebung
  3. Vereinsinterne Kommunikation von Veranstaltungen
  4. Ermöglichen des allgemeinen Vereinslebens
  5. Notwendige Übermittlung an übergeordnete Verbände

(2) Von der Einwilligung des Mitglieds gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO abhängige Datenverarbeitung findet in folgenden Fällen statt:

  1. Öffentlichkeitsarbeit über die lokale Presse, das Internet und soziale Medien
  2. Vereinsinterne Ermittlung und Veröffentlichung von Jubiläen und Ehrungen

(3) Von der Einwilligung des Mitglieds gemäß § 22 KUG abhängige Verarbeitung von Bildern und Videos findet in folgenden Fällen statt:

  1. Öffentlichkeitsarbeit über die lokale Presse, das Internet und soziale Medien
  2. Speicherung auf vereinseigenen IT-Systemen
  3. Führen eines Vereinsarchivs
  4. Vereinsinterne Veröffentlichungen in Form von Jahresberichten, Newslettern, etc.

§4
Kreis der Zugriffsberechtigten

(1) Zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens haben folgende Funktionsträger Zugriff auf die zur Aufgabenerledigung benötigten personenbezogenen Daten:

  1. Vereinsvorstand
  2. Kassier und Kassenprüfer
  3. Schriftführer und Archivar
  4. Beauftragte für IT, Öffentlichkeitsarbeit, Bekleidung und Veranstaltungsorganisation

(2) Jedes Vereinsmitglied hat, sofern ihm ein Zugang auf das vereinsinterne Speichersystem gewährt wird, lesenden Zugriff auf ausgewählte Bild- und Videodaten der Vereinsgeschichte.

§5
Verarbeitung von Daten im Auftrag

(1) Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag findet grundsätzlich nur mit der schriftlichen Einwilligung des Vereinsmitglieds statt, sofern kein berechtigtes Interesse des Vereins gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO vorliegt.
(2) Zur Öffentlichkeitsarbeit werden Bilder, Videos, Jubiläen oder Namen von Vereinsmitgliedern über einen Webhosting-Anbieter („Auftragsdatenverarbeiter“) publiziert. Der Webhosting-Anbieter ist im IT-Sicherheitskonzept der FFW Rohrbach e.V. aufgeführt.

§6
Datenübermittlung an Dritte

(1) Als Mitglied im Landesfeuerwehrverband Bayern übermittelt der Verein notwendigerweise Mitgliederstatistiken und Jubiläen.
(2) Zum Empfang von Fördergeldern oder zur Durchführung von Ehrungen durch staatliche (z.B. Gemeinde) oder private Organisationen übermittelt der Verein ebenfalls Mitgliederstatistiken und Jubiläen.

§7
Auskunft, Korrektur, Löschung und Beschwerde

(1) Der Nutzer hat im Rahmen der Vorgaben der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes neuerer Fassung (DSAnpUG EU) das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat er im Falle von fehlerhaften Daten ein Korrekturrecht. Gemäß Art. 17 DS-GVO hat der Betroffene zudem ein Recht auf Löschung der Daten.
(2) Beschwerdestelle ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.

Stand 24.01.2019